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Exklusiv für Reiseunternehmen: die wichtigsten Informationen zur Ausbildung im Tourismus

Kontakt

Frau Natalie Goern beantwortet gern Ihre Fragen zur Ausbildung.
Tel.: 030 / 28 40 6 - 46
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DIE ERSTEN SCHRITTE SIND SCHNELL GETAN. SEHEN SIE SELBST.

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Am Anfang steht das Gespräch mit Ihrem IHK-Ausbildungsberater bzw. Ihrer -beraterin. Diese/r berät betreut Sie während der gesamten Ausbildungszeit. Die Ausbildungsberater/innen kommen zu Ihnen ins Unternehmen.

Eignung der Ausbildungsstätte

Die IHK stellt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (§ 27 BBiG) fest, ob Ihr Unternehmen als Ausbildungsstätte geeignet ist. So ist zum Beispiel ein angemessenes Verhältnis zwischen Fachkräften und Auszubildenden ein Kriterium. Für Unternehmen, die nicht alle Lerninhalte anbieten können, gibt es Alternativen: die überbetriebliche Ausbildung oder der Ausbildungsverbund mehrerer Unternehmen.

Eignung des Ausbilders

In Ihrem Unternehmen sollte eine Person als verantwortlich für die Ausbildung (§§ 29, 30 (BBiG/AEVO) benannt werden, die persönlich, fachlich sowie berufs- und arbeitspädagogisch geeignet ist. Zur fachlichen Eignung zählen:

  • ein Berufsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung sowie Berufserfahrung,
  • eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hoch- oder Fachhochschule oder
  • eine angemessene Zeit beruflicher Tätigkeit.

Über die Eignung als Ausbilder/in entscheidet Ihre zuständige IHK. Die Erfahrungen zeigen, dass die Industrie- und Handelskammern in der Regel positiv und kulant entscheiden.

Bitte beachten Sie: Arbeits- und berufspädagogische Kenntnisse müssen nicht durch eine Prüfung nachgewiesen werden.