Alles bereit zum Start: Der Ausbildungsvertrag
Sie haben Ihre Wahl getroffen? Jetzt brauchen Sie nur noch den Ausbildungsvertrag auszustellen. Der Berufsausbildungsvertrag ist unverzüglich nach dem Einstellungsgespräch schriftlich abzuschließen (§ 11 BBiG). Danach ist er umgehend bei der zuständigen IHK zur Eintragung einzureichen.
Den Vertragsausfertigungen sind beizufügen:
- der Antrag auf Eintragung,
- eine
sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsablaufs, - der betriebliche Ausbildungsplan,
- eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung des/der Jugendlichen, wenn er bzw. sie das 18. Lebensjahr bei Beginn der Ausbildung noch nicht vollendet hat,
- Unterlagen des/der Ausbildungsverantwortlichen beim erstmaligen
Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages.
Bitte beachten Sie: Wenn Ihr künftiger Azubi noch nicht 18 Jahre alt ist, gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JarbSchG).
